NEXAI
Rechtliches

KI-Kennzeichnung bei NexAI

Wir setzen KI-Systeme ein, etwa einen Chat-Assistenten, einen Telefonassistenten und einen E-Mail-Assistenten. Dieselben Systeme betreiben wir auch für unsere Kunden. Inhalte, die diese Systeme erzeugen, kennzeichnen wir als künstlich erzeugt (Art. 50 KI-Verordnung). Hier erfahren Sie, woran Sie das erkennen und wie Sie es selbst prüfen können.

E-Mails. Antworten, die unser E-Mail-Assistent entworfen hat, tragen im Nachrichtenkopf zwei Einträge:

  • X-AI-Generated: yes
  • X-AI-Disclosure, mit der Angabe, welches System die Antwort erzeugt hat und ob ein Mensch sie vor dem Versand geprüft hat (review=human) oder nicht (review=none).

So sehen Sie den Nachrichtenkopf:

  • in Gmail über „Original anzeigen“,
  • in Outlook unter „Datei“ → „Eigenschaften“ → „Internetkopfzeilen“,
  • in Apple Mail über „Darstellung“ → „Nachricht“ → „Alle Header“.

Chat. Im Chat-Fenster weist die erste Nachricht darauf hin, dass ein KI-System antwortet, und solange das Fenster offen ist, steht dort sichtbar „AI“ bzw. „KI“. Jede Antwort des Assistenten ist zusätzlich im Seitenquelltext als KI-erzeugt gekennzeichnet (data-ai-generated="true"). Die Antworten sind bewusst kurz gehalten.

Telefon. Zu Beginn jedes Gesprächs sagt der Assistent an, dass Sie mit einem KI-Assistenten sprechen. Vor einer Weiterleitung an einen Menschen kündigt er sie an. Gespräche werden nicht als Ton aufgezeichnet.

Fragen. Möchten Sie wissen, ob ein bestimmter Inhalt von einem unserer Systeme stammt, schreiben Sie uns an mbt@nex-a-i.com.